„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ heißt es im Artikel 3 des Grundgesetzes – der Verfassung Deutschlands. Für uns heute klingt dieser Satz ganz selbstverständlich. Doch dieses Grundrecht musste einst vom Bürgertum in Demonstrationen schwer erkämpft werden.
Die Deutsche Revolution
1848 war nicht nur Deutschland, sondern ganz Europa in einer Krise: Adelsfamilien regierten fast überall. Deutschland, wie wir es heute kennen, existierte noch nicht. Seit 1815 gab es den Deutschen Bund – eine Allianz von Königreichen wie Preußen sowie Fürstentümern und freien Städten. Im Bürgertum wurde aber der Wunsch nach Freiheit, Demokratie, Grundrechten und nationaler Einheit immer stärker. So kam es in vielen Regionen zu Demonstrationen und schließlich auch zuStraßenkämpfen. Zentrum der „Deutschen Revolution“ war Berlin, wo am 18./19. März 1848 Hunderte demonstrierende Bürger von preußischen Soldaten getötet wurden. Erst danach erlaubte Preußens König Friedrich Wilhelm IV. (1795 – 1861) demokratische Wahlen zur „Nationalversammlung“, dem ersten deutschen Parlament.
Nationalversammlung und Verfassung
In der Paulskirche in Frankfurt am Main wurde am 27. März 1849, nach einjährigen Diskussionen, die erste deutsche Verfassung unterzeichnet. Doch sie trat niemals in Kraft, denn die konservativen Kräfte schlugen zurück: Preußens König und weitere Monarchen lehnten die Verfassung und die Nationalversammlung ab. Dank ihrer militärischen Stärke und der Uneinigkeit der bürgerlich-demokratischen Kräfte siegte die Monarchie und die Nationalversammlung löste sich auf.
Ein Frühling der Demokratie
Obwohl die Monarchie am Ende siegte, machte dieser „Frühling der Demokratie“
den liberalen Kräften in Deutschland Mut: die Arbeiter- und Frauenbewegung entstand wie auch politische Parteien. 1871 wurde der Nationalstaat Realität und 1919 das erste demokratische Parlament samt Verfassung – ohne das Vorbild der Paulskirche undenkbar!
Max Firgau
Die Paulskirche
Selbst US-Präsident John F. Kennedy (1917 – 1963) nannte 1963 die Paulskirche die „Wiege der deutschen Demokratie“. Am 27. März 1849 hatten hier 405 frei gewählte Abgeordnete der Nationalversammlung die erste freiheitliche, demokratische Verfassung Deutschlands beschlossen. Erstmals wurden hier Grundrechte der Bürger festgelegt, wie die freie Meinungsäußerung, die Glaubensfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz. All diese Bürgerrechte wurden 1949 auch in das Grundgesetz aufgenommen.
Abbildungen: Frankfurt am Main Paulskirche 1849, Abb. Jean Nicolas Ventadour, wikimedia; Germania Wandfresko Pauls-Kirche, Frankfurt am Main, Philipp Veit 1848, Abb. Germanisches Nationalmuseum, wikimedia
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